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   BFH, 08.12.1972 - III R 58/72   

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https://dejure.org/1972,1490
BFH, 08.12.1972 - III R 58/72 (https://dejure.org/1972,1490)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1972 - III R 58/72 (https://dejure.org/1972,1490)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1972 - III R 58/72 (https://dejure.org/1972,1490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kundengebundene Formen - Lieferungen - Preisabschlag - Aufschiebend bedingte Last - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Betriebsschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 136
  • DB 1973, 1384
  • BStBl II 1973, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.1953 - III 15/53 S

    Zurechung von hergestellten Preßwerkzeugen (Formen) zum Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 08.12.1972 - III R 58/72
    Der Streitfall unterscheidet sich ganz wesentlich von dem Fall, der dem Urteil des BFH vom 24. Juli 1953 III 15/53 S (BFHE 57, 688, BStBl III 1953, 264) zugrunde lag.
  • BFH, 07.05.1971 - III R 53/70

    Einkommensteuervorauszahlungen - Ausstehende Zahlung - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 08.12.1972 - III R 58/72
    Als Schuldposten können bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschulden im Sinne des § 62 Abs. 1 BewG a. F. bzw. § 103 Abs. 1 BewG 1965 nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur solche Beträge abgezogen werden, zu deren Erfüllung am Stichtag eine rechtsverbindliche Verpflichtung besteht und die außerdem am Stichtag für den Schuldner eine ernst zu nehmende wirtschaftliche Belastung bedeuten (vgl. z. B. für Steuerschulden das Urteil des BFH vom 7. Mai 1971 III R 53/70, BFHE 102, 553, BStBl II 1971, 681 und die dort angegebenen Entscheidungen).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Die Verpflichtung der Klägerin zur verbilligten Lieferung ist zudem unter den im Streitfall vorliegenden Umständen wirtschaftlich so eng mit den künftigen Lieferungen verknüpft, dass sie hier als eine Belastung des Vermögens der Klägerin erst in den künftigen Jahren der Lieferungen anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305; ähnlich BFH-Urteil vom 8. Dezember 1972 III R 58/72, BFHE 108, 136, BStBl II 1973, 206, zu § 62 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes a.F.) und demnach wirtschaftlich erst in jenen Jahren verursacht ist.
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